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Sparkassenverband: Löschung der Farbmarke „Rot“

Das gehört eher in die Kategorie unwichtig/skurril. Dennoch: „Der 25. Senat des Bundespatentgerichts hat in einem zwischen der Banco Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geführten Löschungsverfahren auf die mündliche Verhandlung vom 12. Februar 2015 die Löschung der für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Jahr 2002 angemeldeten und im Jahr 2007 eingetragenen abstrakten/konturlosen Farbmarke „Rot“ (HKS 13) angeordnet. Die Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ nicht unter­scheidungskräftigen Farbe waren nach Auffassung des Senats nicht nachgewiesen.“ Az.: 25 W(pat) 13/14 – Quelle: PM des Gerichts