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VG Lüneburg zur Fahrzeugzulassung im Insolvenzverfahren

VG Lüneburg, Beschluss vom 10.10.2013, 1 B 72/13: „Die Fahrzeugzulassung darf in Niedersachsen grundsätzlich auch dann von der Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen abhängig gemacht werden, wenn über das Vermögen des Fahrzeughalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.“