Siehe die gestrige Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hamburg sowie den Bericht des NDR „„Hartz-IV-Rebellin“ muss neue Stelle antreten„. Die Hauptsache wird am 15.12.2014 verhandelt werden – siehe die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Hamburg.
Jahr: 2014
„Ein junger Volljähriger muss SGB II-Leistungen, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten, wenn die Voraussetzungen des § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch für eine beschränkte Haftung von Minderjährigen vorliegen. Dies hat das Bundessozialgericht am 18. November 2014 entschieden (Az.: B 4 AS 12/14 R) und damit die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt bestätigt.
Gestern hat die Bundesregierung den Rentenversicherungsbericht 2014 (pdf) veröffentlicht. Hierzu merkt die Wirtschaftswoche an: „Auf den zweiten [Blick] entpuppt sich die Freude über rentenpolitische Sensationen als sensationelle Realitätsverweigerung. Das Schöne ist nichts als des Schrecklichen Anfang.“ Die Fraktion DIE LINKE stellt fest „Private Altersvorsorge? Gescheitert! Altersarmut? Angestiegen!“ und fordert einen Stopp der Riester-Förderung, einen Verzicht auf Beitragssenkungen und eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent. Markus Kurth (B90/Grüne) merkt an: „Das heißt, die Riester-Rente erfüllt nicht die Sicherungsfunktion, die ihr ursprünglich zugedacht war.“
Das Statistische Bundesamt legt neue Zahlen zu den sog. „Armutsgefährdungsquoten“ vor – siehe die heutige Pressemitteilung. „Als armutsgefährdet gelten gemäß der Definition der Europäischen Union Menschen, die mit weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Median) der Bevölkerung in Privathaushalten auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus galten im Jahr 2013 beispielsweise Einpersonenhaushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 892 Euro als armutsgefährdet.“ Für Hamburg wurden genannt: 16,9 % in 2013, 14,8 % in 2012 und 14,7 % in 2011; jeweils gemessen am Bundesmedian.
Das IAB meldet: „Arbeitslose Hartz-IV-Empfänger fühlen sich weniger in die Gesellschaft integriert als Erwerbstätige. Das geht aus einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Erwerbstätige ordnen sich auf einer Skala von 1 bis 10 im Durchschnitt beim Wert 8,0 ein, arbeitslose Hartz-IV-Empfänger dagegen bei 6,0. Außerdem gibt weniger als jeder vierte arbeitslose Hartz-IV-Empfänger an, in Vereinen, Gewerkschaften, Kirchengemeinden oder sonstigen Organisationen aktiv zu sein. Bei Erwerbstätigen ist es mehr als jeder Zweite.
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer gestrigen Pressemitteilung, im „Hartz IV“-System der Grundsicherung (SGB II) keine faktische Kürzung zu Lasten der Alleinerziehenden vorzunehmen, stattdessen aber einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte einzuführen. Dieser unbürokratische Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern sichergestellt ist. Nur so wird gemeinsame Elternverantwortung ermöglicht.
Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) hat das Programm für 2015 (pdf) veröffentlicht. Daraus (S. 152): „Fachtagung: Überschuldungsprävention in der Sozialen Arbeit“ am 20.5.2015. Die Fachtagung bietet eine Einführung in das Thema Überschuldungsprävention sowie Informationen zur Unterstützung von überschuldeten Jugendlichen und Erwachsenen.
Themenschwerpunkte sind:
„Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens erstreckt sich nicht auf die im Verfahren über einen Rechtsbehelf anfallenden Kosten. Für diese Kosten gelten die Regelungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend.“ §§ 4, 4a InsO; § 114 ZPO
BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 – IX ZA 20/14
BGH, Beschluss vom 12.09.2013, V ZB 187/12 (Rn 9): „Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 – V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 – IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2009 – IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN). Weitere Vorkehrungen müssen nicht ergriffen werden. Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 V ZB 226/12, juris Rn. 7 mwN).“
Ergänzung 4.12.2014: siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2014/olg-hamm-postkunde-darf-auch-beim-einschreiben-auf-zustellung-am-folgetag-vertrauen
„Eine angebliche „Europa Inkasso GmbH“ sorgt derzeit für Unruhe bei Verbrauchern. Sie verschickt offenbar in ganz Deutschland Mahnungen. In den Mahnungen wird häufig behauptet, die Betroffenen hätten einen sogenannten Anrufblocker bestellt. Andere Briefe kündigen die baldige Durchführung einer Zwangsvollstreckung an. Angehängte Überweisungsträger verweisen auf ein Konto in Bulgarien.