Die „Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten“ ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 1. Dezember 2014. Dabei geht es um einen Antrag der Linksfraktion (18/589), die verhindern will, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV), gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. – zum ganzen Vorbericht
Jahr: 2014
Letzte Woche veröffentliche die taz ein Interview mit Klaus Wicher vom SoVD Hamburg u.a. zur Altersarmut. Das Interview führte Kaija Kutter.
In der gestrigen Ausgabe berichtete das Hamburger Abendblatt (Steffen Preißler) unter dem Titel „Geschäft mit offenen Rechnungen“ über die Hamburger Kanzlei KSP. Diese treibt demnach jährlich Hunderttausende Forderungen ein. Im Schnitt gehe es pro Fall um 330 Euro.
DIE LINKE teilt mit: „Energiearmut wird immer mehr zum Massenphänomen. Der erneute Anstieg verhängter Stromsperren im vergangenen Jahr auf fast 345.000 und die annähernd sieben Millionen Mahnverfahren sind ein Alarmsignal, das Strom für Millionen kaum noch erschwinglich ist. Die Bundesregierung verweigert eine Strompreisaufsicht und sorgt mit ihrer Politik dafür, dass der Strompreis seit 2008 für private Haushalte um 38 Prozent, für die Industrie aber nur um 13 bis 15 Prozent gestiegen ist. Das ist ein schweres soziales Versagen,“ erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu Medienmeldungen über den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Lay weiter:
Zur sog. „Armutsgefährdungsquote“
Letzte Woche hatten wir gemeldet: „Statistisches Bundesamt: “Armutsgefährdungsquote” in Hamburg gestiegen“. Dort verweisen wir auch auf einige xls-Tabellen. Hier nun der Hinweis auf zwei grafische Darstellungen dieser Quote: Grafik des Monats 11/2014 des www.sozialpolitik-aktuell.de (pdf) und Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (pdf).
An sich ein alter Hut, dennoch zu Erinnerung: wird eine Forderung bestritten, darf der (vermeintliche) Gläubiger nicht mit einem Eintrag in die SCHUFA oder einer anderen Auskunftei drohen. Vgl. Urteil OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2013, Az. I-20 U 102/12 / unsere Meldung vom 25.7.2013 und § 28 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG.
Dies gilt auch, wenn in einer „letzten Mahnung“ mit dem SCHUFA-Eintrag gedroht und dabei die Meldungsvoraussetzungen abstrakt korrekt wiedergegeben werden.
An dieser Stelle weisen wir auf die aktuelle Entscheidung des AG Göttingen vom 07.10.2014
zum Aktenzeichen 74 IK 260/12 hin.
Siehe auch AG Hamburg, Beschl. v. 5. 6. 2007 – 68e IK 50/03:
§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO begründet für natürliche Personen gerade keine Insolvenzantragspflicht, sondern betrifft nur die Fälle, in denen der Insolvenzschuldner durch aktives Tun eine rechtzeitige Verfahrenseröffnung verzögert. Das bloße Unterlassen der Eigenantragstellung reicht nicht aus (Streck, in: Hamb. Komm. z. InsR, § 290 Rz.25; Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 290 Rz.57).
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an BGH, 23.02.05, XII ZR 114/03: Unterhaltsschulden können Insolvenzantragspflicht begründen.
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) teilt mit: „Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 13. Mai 2014 (Az. XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) festgestellt, dass Banken in der Regel keine Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Verbraucherratenkrediten berechnen dürfen. Ist dies doch geschehen, haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung. Dabei wäre es zu einfach, allein die vor Jahren berechnete Bearbeitungsgebühr zurückzuverlangen. Wurde die Bearbeitungsgebühr kreditiert, haben Sie in der Vergangenheit auch zu hohe Kreditraten gezahlt, weil ein Teil der Rate der Rückführung der Bearbeitungsgebühr zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen diente.
Verjährung beachten!
In zwei weiteren Urteilen vom 28. Oktober 2014 (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) hat der Bundesgerichtshof über die Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung entschieden. Danach droht für alle Verträge, bei denen die Bearbeitungsgebühr im Jahr 2005 bis 2011 berechnet wurde, zum Ende des Jahres 2014 die Verjährung, für solche aus 2004 (und früher) kann die Verjährung bereits eingetreten sein. Das bedeutet, dass solche Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Ablauf dieser Frist nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden können. Daher ist in diesen Fällen Eile geboten.“ Quelle / weitere Infos und Link zum Online-Rechner
Siehe auch Möchte der BGH Verbrauchern nicht verlangten Kredit aufdrängen ? (iff-Meldung)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf OLG München vom 9.10.2014 (29 U 857/14) hin: www.vzbv.de/14109.htm
„Die Commerzbank führt als erste deutsche Großbank negative Zinsen auf die Guthaben großer Unternehmenskunden ein. Das Geld auf dem Konto vermehrt sich dann nicht mehr, sondern wird weniger.“ – mehr auf tagesschau.de