Aus dem STATmagazin vom 30.6.2014: „Seit dem Jahr 2006 beantragen jährlich rund 100 000 Privatpersonen die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, weil sie zahlungsunfähig geworden sind. Allein diese Zahl verdeutlicht, dass Überschuldung ein ernstzunehmendes Problem in unserer Gesellschaft ist. Hinzu kommen noch diejenigen Menschen, die in eine schwierige finanzielle Schieflage geraten sind, aber nicht den Weg zum Gericht antreten (müssen). Über die genaue Anzahl der Betroffenen gibt es jedoch keine zuverlässigen Zahlen. Welcher Personenkreis von Überschuldung besonders betroffen ist, bei welchen Gläubigern Schulden bestehen und welche Ursachen den finanziellen Schwierigkeiten zugrunde liegen, lässt sich hingegen klar eingrenzen. (…) Im Durchschnitt stehen Menschen in finanziellen Schwierigkeiten mit rund 33 000 Euro bei ihren Gläubigern in der Schuld. Mit deutlichem Abstand bestehen die höchsten Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. (…) Überschuldung ist nicht zwangsläufig die Folge eines unangemessenen Konsumverhaltens. Bei Betrachtung der Hauptauslöser von Überschuldung wird deutlich, dass oft auch Schicksalsschläge hinter den Zahlungsschwierigkeiten stecken. Zu diesen Risiken zählen insbesondere Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung und Tod des Partners, aber auch (Sucht-)Erkrankungen oder Unfälle.“
Jahr: 2014
Pressemitteilung Nr. 233 vom 30.06.2014: „Unter 25-Jährige, die im Jahr 2013 von Schuldnerberatungsstellen beraten wurden, hatten durchschnittlich rund 1 350 Euro Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsanbietern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 18 % ihrer gesamten Schulden. Das monatliche Nettoeinkommen junger Schuldner lag bei Aufnahme der Beratung durchschnittlich bei 725 Euro. Fast zwei Monatseinkommen wären demnach notwendig, um ausschließlich die Forderungen von Telekommunikationsanbietern zu begleichen.
Heute treten die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in Kraft. Daher hier der Hinweis auf unsere Seiten zur Inso-Reform, auf die neuen Formulare zum Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sowie auf das ZVI-Sonderheft (6/2014).
Art. 103h EG-InsO lautet: „Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter anzuwenden. Auf Insolvenzverfahren nach den §§ 304 bis 314 der Insolvenzordnung in der vor dem 1. Juli 2014 geltenden Fassung, die vor diesem Datum beantragt worden sind, sind auch die §§ 217 bis 269 der Insolvenzordnung anzuwenden. § 63 Absatz 3 und § 65 der Insolvenzordnung in der ab dem 19. Juli 2013 geltenden Fassung sind auf Insolvenzverfahren, die ab dem 19. Juli 2013 beantragt worden sind, anzuwenden.“
BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 – IX ZR 136/13: „Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.“
Anmerkung von RA Kai Henning in seinem Newsletter vom 29.6.2014: „Diese Entscheidung des BGH wird erhebliche praktische Auswirkungen haben.
Unsere heutige PM zur Aktionswoche: „Immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen können aufgrund der teils drastisch gestiegenen Kosten für Energie ihre Strom- und Gasrechnung nicht mehr bezahlen. Die Anfragen und der Beratungsbedarf zu Energie- und Mietschulden in der Schuldnerberatung nehmen stetig zu. In dieser Woche findet deshalb die Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Motto „Und dann war´s plötzlich dunkel und kalt…. Energieschulden – Energiesperren“ statt.
„Energiewende sozial gerecht gestalten“ und „Bei Sozialleistungen die tatsächlichen Energiebedarfe berücksichtigen“ sind nur zwei von sechs Forderungen, die das offizielle Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zur Aktionswoche umfasst. Diesem Positionspapier schließt sich die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG SB HH) an. Sie nahm die Aktionswoche zum Anlass, um in Hamburg auf das Thema Energieschulden und Energiesperren aufmerksam zu machen. Dazu haben Hamburger Schuldnerberaterinnen und -berater der LAG SB HH sich heute vor dem Mariendom in St. Georg auf´s Fahrrad geschwungen.
Dabei handelte es sich jedoch nicht um gewöhnliche Fahrräder. Die Fahrräder der Firma Morgenwelt sind mit einer Umspannvorrichtung ausgestattet und können elektrische Energie aus Muskelkraft erzeugen.„Es ist erstaunlich: ohne Probleme lässt sich mit unseren Rädern eine Musikbühne beschallen. Aber eine Tasse Kaffee lässt sich mit Muskelkraft allein nicht erzeugen – das Erhitzen des Wassers benötigt viel zu viel Energie.“, so Björn Hansen, Geschäftsführer der Firma Morgenwelt.
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) schreibt: „Im Juni 2014 wurde in den Niederlanden eine Studie zu den Überziehungszinsen veröffentlicht. Eigentlich ist dies ein Skandal. (…) [Die niederländische Regierung hat nun deutlich gemacht], dass Studien weiterhin ein bewährtes Mittel sind, um Regulierungen der Banken zunächst hinauszuschieben und dann abzuwehren. Das Konzept ist einfach: Man konstruiert ein neoliberales Modell der Wirklichkeit und lässt in diesem Modell die mündigen Verbraucher mit den wettbewerbstreuen Banken konkurrieren. Dass diese Wesen dann jede Einmischung von außen ablehnen müssen, ist im Ansatz angelegt.
„Im Anschluss an die erneute Leitzinssenkung durch die Europäische Zentralbank (EZB) haben etliche Banken auch die von ihnen erhobenen Dispozinsen gesenkt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) liegt das Niveau aber weiterhin deutlich zu hoch. Um die Dispozinsen langfristig auf ein für Verbraucher akzeptables Maß zu bringen, braucht es einen gesetzlichen Deckel.“- zur ganzen PM des vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet: „Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die mobilcom-debitel GmbH entschieden. Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014 (Az. 4 O 95/13), nicht rechtskräftig
Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Die Bundesregierung plant für das nächste Jahr eine Reihe von SGB II – Änderungen, diese laufen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“. Dazu gab es vereinzelt Stellungnahmen die sich dazu klar positioniert haben. Von meiner Seite habe ich mich dazu auch schon klar positioniert und klargestellt, dass es sich überwiegend um Rechtsverschärfungen bzw. Schaffung von weiterem Hartz IV- Sonderrecht geht (siehe hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bewertung-der-Konsense-ASMK-19.02.2014-HT.doc.pdf). Die Bundesregierung hat nun eine „Unterrichtung“ an den Bundestag zum Stand geschrieben
„Als inhuman und verfassungswidrig kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die auf Nothilfe und Akutversorgung beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen Versorgung komplett aus und ignoriere damit die Grundrechte in Deutschland lebender Flüchtlinge.“ – zur ganzen PM des Paritätischen