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iff zum BGH-Urteil zu den Kredit-Bearbeitungsgebühren: 4.000.000.000 Euro unberechtigt genommene Gebühren

Der BGH hat vorgestern Bearbeitungsentgelte für Privatkredite für unwirksam erklärt. Dazu gibt es nun eine Meldung des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). Daraus: „Das Urteil stellt eine Revolution im Denken des Bundesgerichtshof über die Zinsen dar. (…) Der BGH glaubt, dass über 100 Millionen Euro Rückforderungen möglich werden. Nimmt man seine eigene frühere Aussage Ernst, dass mindestens 2 Prozent marktüblich waren, so kommt man bzgl. des gesamten Ratenkreditvolumens auf etwa 4 Mrd. Euro unberechtigt genommener Gebühren ohne Finanzierungsanteil. (…) Kommt der BGH zu dem Ergebnis einer kurzen Verjährung, weil die Verbraucher seine Rechtsprechung schon früher hätten ahnen müssen, dann gilt dies für die Banken erst Recht. Dann besteht der Verdacht, dass sie wissentlich und systematisch ihnen nicht zustehende Beträge eingetrieben haben. Das müsste die Staatsanwaltschaft interessieren, nachdem der BGH einen Inkassomitarbeiter wegen eines ähnlichen Vergehens ins Gefängnis geschickt hat. (BGH 5.3.2014  2 StR 616/12)“.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.08.2014