BSG “weitergeleitetes Kindergeld darf nicht als Einkommen auf das ALG II angerechnet werden”

Aus einem am 16.04.2013 ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) geht hervor, dass das Kindergeld bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden darf, wenn die Eltern das Geld an ihr erwachsenes, behindertes und in einem Heim untergebrachtes Kind weiterleiten (Az.: B 14 AS 81/12 R).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/22.04.2013-urteil-weitergeleitetes-kindergeld-darf-nicht-als-einkommen-auf-das-alg-ii-angerechnet-werden/

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