Landgericht Stuttgart kasiert Beschluss über die Aufhebung der Kostenstundung wegen angeblichem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit

“Nur wer eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt hat, kann durch nicht ausreichende Bemühungen Arbeit zu finden, die Gläubigerinteressen beeinträchtigen und damit eine Aufhebung der Stundung rechtfertigen.(Beschluss vom 27.03.2013, 19 T 30/13, eingesandt von Diakonische Bezirksstelle Kirchheim/Teck)”, www.infodienst-schuldnerberatung.de

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/verbraucherinsolvenzrecht/2013/landgericht-stuttgart-kassiert-ag-beschluss-ueber-die-aufhebung-der-kostenstundung.html

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