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„2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ (KostRMoG) tritt morgen in Kraft

Das „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)“ wurde am 27.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Nr. 42, Seite 2586). Damit kann es schon morgen in Kraft treten.

Im Ergebnis steigen damit Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.
Interessant ist aber auch der neue § 31b RVG zur sog. „Einigungsgebühr“: “Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen: Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.“

Siehe unsere Meldung vom 27.06.2013 und Meldung der Bundesrechtsanwaltskammer