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OLG Celle zur Einstellung der Energieversorgung

OLG Celle, U. v. 09.10.2012 – 13 U 241/11– amtlicher Leitsatz:

Die Einstellung der Energie-/Wasserversorgung wegen Zahlungsrückständen aus anderen Versorgungssparten ist jedenfalls dann möglich, wenn die Versorgung aus unterschiedlichen Energiesparten zwischen denselben Parteien über denselben Hausanschluss erfolgt und einem einheitlichen Zweck dient, nämlich der Versorgung ein- und derselben Wohnung.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.09.2015
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BGH: Keine Kündigung der Energielieferung bei Schulden aus einem anderen Versorgungsvertrag

BGH, Urteil vom 03.07.1991 – VIII ZR 190/90, NJW 1991, 2645  Leitsatz des Gerichts:

1. Der Anspruch des Tarifkunden auf Stromlieferung für die Privatwohnung und der Anspruch des Elekrizitätsversorgungsunternehmens auf Bezahlung von Rückständen aus einem anderen, den örtlich von der Wohnung getrennten, Gewerbebetrieb betreffenden Versorgungsvertrag beruhen nicht aus demselben rechtlichen Verhältnis i.S.d. § 273 Abs. 1 BGB.

2. Die Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung aus einem anderen Stromversorgu7ngsvertrag ist nur gerechtfertigt, wenn neben den in § 33 II 1 AVBelT geregelten Erfordernissen auch die Voruassetzungen des § 273 Abs. 1 BGB erfüllt sind.

vgl. http://alt.f-sb.de/service_ratgeber/rechtspr/allgem/strom.htm

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.09.2015
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Berechnung des Pfändungsbetrages beim Weihnachtsgeld: nun nach „Netto-Methode“

Das Forum Schuldnerberatung weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.4.2013, 10 AZR 59/12, die bisherige Berechnung des Pfändungsbetrages beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld grundsätzlich geändert hat – zum Hinweis des Forums.

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Bundesarbeitsgericht: „Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan“

Urteils des Bundesarbeitsgericht vom 12. September 2013, 6 AZR 907/11. Aus der Pressemitteilung des BAG: “ ‚Nachzügler‘ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. … Der Senat konnte deshalb offenlassen, ob der Ausschluss unbekannter Forderungen in einem Insolvenzplan wirksam ist oder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.“

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Bundesarbeitsgericht: „Keine Zustimmung des Treuhänders zur Verfügung des Schuldners über den Inhalt seines Arbeitsvertrags in der Verbraucherinsolvenz“

BAG, Urteil vom 20.6.2013, 6 AZR 789/11: „Die Arbeitskraft des Schuldners und dessen Arbeitsverhältnis als solches gehören nicht zur Insolvenzmasse und unterfallen daher nicht dem Verfügungsverbot des § 81 Abs. 1 Satz 1 InsO. …

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B.Z.: „4000 Euro Prämie für harte Jobcenter-Chefs“

Die B.Z. berichtet, dass in den Zielvereinbarungen der Jobcenter-Chefs mit der Bundesagentur für Arbeit [Anmerkung: vgl. § 48b SGB II] nach wie vor die Sanktionsquote berücksichtigt werden sollen. Dies würde sich aus einer vertraulichen Anweisung des Bundesarbeitsministeriums ergeben, welche der B.Z. vorliegt. – zum Bericht der B.Z.

Ein Beispiel aus 2007:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 11.04.2014
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Hamburg! Gerechte Stadt: „Menschenwürdiges Existenzminimum – update erforderlich!“

Eine Veranstaltung aus der Reihe „Hamburg! Gerechte Stadt!“ zum „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“
Es diskutieren: Michael Bättig, ALSO Oldenburg | Johanna Böse-Hartje, Bundesvorstand Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft | Michael David, Diakonie Deutschland  | Arno Peukes, ver.di Hamburg | Moderation: Burkhard Plemper
Dienstag, 15. Oktober 2013, 17:30 Uhr, Haus der Kirche Harburg, Harburger Ring 20

Flyer Gerechte Stadt 15102013   

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Statistisches Amt: Grundsicherungsleistungen für alte Menschen in Hamburg 2012

„Am Jahresende 2012 haben in Hamburg 20 925 Frauen und Männer im Alter von mehr als 64 Jahren Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung im Alter erhalten, das sind sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit hat sich der Zuwachs der Vorjahre weiter fortgesetzt, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2007 stieg die Zahl der Unterstützten um 27 Prozent.“ – Quelle und mehr

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Bürgel-Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2013: In Hamburg steigen die Verbraucherinsolvenzen gegen den Bundestrend

Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel hat den aktuellen „Schuldenbarometer“ vorgelegt. Aus der Pressemitteilung: „Im ersten Halbjahr 2013 sank die Zahl der Privatinsolvenzen auf 63.006 zahlungsunfähige Bundesbürger in Deutschland. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Rückgang um 3,9 Prozent. (…) Im ersten Halbjahr 2013 steigen die Fallzahlen in nur zwei Bundesländern. Das stärkste Plus verzeichnet Hamburg mit einem Anstieg um 5,1 Prozent auf 1.870 Privatpleiten.“

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„Grundkenntnisse der Schuldnerberatung“ – Seminare am 28./29.10.2013

Im nun schon dritten Jahr bieten wir wieder „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung“ mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev an. Dieses Mal an zwei Tagen:

  • Seminar 1: Grundlagen und Existenzsicherung konkret
  • Seminar 2: Zwangsvollstreckung / Schuldnerschutz und Schuldenregulierung

Der Besuch der Seminare ist einzeln oder gemeinsam möglich! Beim Besuch beider Seminare gibt es 10% Preisnachlass. – Details siehe unsere Einladung als pdf und unsere Seminarseite.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 11.02.2014