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Bundesarbeitsgericht: „Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan“

Urteils des Bundesarbeitsgericht vom 12. September 2013, 6 AZR 907/11. Aus der Pressemitteilung des BAG: “ ‚Nachzügler‘ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. … Der Senat konnte deshalb offenlassen, ob der Ausschluss unbekannter Forderungen in einem Insolvenzplan wirksam ist oder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.“