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Bernd Eckhardt: SGB II – Die modifizierte Zuflusstheorie

Bernd Eckhardt – SGB II – DIE MODIFIZIERTE ZUFLUSSTHEORIE – Eine kritische Betrachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II;  Beratungswissen für die Praxis – hier als pdf:

Anmerkung 12.1.2016: siehe neu!
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Bundessozialgericht_Zuflussprinzip-23.8.2015_Druck.pdf

„Die Anrechnung von Einkommen im existenzsichernden Sozialrecht des SGB II ist eine komplizierte Materie. Es geht um Abgrenzungsfragen: Unter welchen Umständen sind Einnahmen als Vermögen, wann als Einkommen  zu betrachten? Und: Wie ist mit Einnahmen zu verfahren, die zurückerstattet werden müssen oder die Nachzahlungen für vergangene Zeiträume darstellen? Sind Einnahmen auch Einkommen, wenn sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können?

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 12.01.2016
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Claudia Mehlhorn – Das neue „Beitragsschuldengesetz”

Claudia Mehlhorn hat in einem ausführlichen Skript mit den neuen Regelungen zum Beitragsschuldengesetz auseinandergesetzt. Allerdings ist es nur ein vorläufiges Skript, da Ende Sep. vom GKV Spitzenverband einheitliche Bearbeitungsanleitungen erstellt werden, die die ein oder andere Frage klären werden.

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Im Bundestag notiert: Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit

„Bei den internen Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um ein Unterstützungsangebot, über dessen Anwendung in der Regel die Geschäftsführung vor Ort entscheidet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14367). Bei den Arbeitshilfen mit Empfehlungs- oder Schulungscharakter bestehe für die Beschäftigten keine Pflicht, entsprechend der Arbeitshilfe zu handeln, heißt es weiter.“ – Quelle

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Banken-Ombudsmann Was haben Kunden davon?

Im „Ratgeber Geld“ des ARD wurde der Frage „Banken-Ombudsmann – Was haben Kunden davon?“ nachgegangen – mehr.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 19.08.2014
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Achtung! neue Betrugsmasche: „Kostenrechnung“ kurz nach Insolvenzeröffnung

Das Forum Schuldnerberatung warnt vor einer neuen Betrugsmasche:
„Verschiedene Kollegen aus der Schuldnerberatung berichten übereinstimmend, dass einigen ihrer Klienten in jüngster Zeit kurz nach der Eröffnung ihres Insolvenzverfahrens gefälschte Kostenrechnungen zugeschickt wurden. Angeblicher Absender ist das Registergericht Kassel. Es werden das tatsächliche Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens und das Geburtsjahr der Klienten benannt und ein Betrag von 79,- € für die Bearbeitung der Restschuldbefreiung eingefordert. Da das Schreiben insgesamt einen amtlichen Eindruck erweckt, ist die Gefahr groß, dass zahlreiche Empfänger der Schreiben auf diese Masche hereinfallen.
Betroffene sollten keinesfalls den geforderten Betrag überweisen, sondern bei der nächsten Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft eine Betrugsanzeige stellen.“ – Beispiel einer falschen Kostenrechnung

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Mieter helfen Mietern: Mietraum² erschienen

Die aktuelle Ausgabe von Mietraum² ist erschienen (pdf). Als Einzelaritkel sei hier auf Marc Meyer „Kostensenkungsaufforderung stoppen“ hingewiesen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 29.09.2014
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Studie Uni Jena „Hartz IV wirkt für Betroffene wie ein Stigma“

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldet: „Nach einer Studie der Universität Jena werden Hartz-IV-Empfänger stigmatisiert. Dieses Stigma sei für die Betroffenen inzwischen vergleichbar mit der schwarzen Hautfarbe im Süden der USA, sagte der Soziologe Klaus Dörre im Interview der Nachrichtenagentur dpa.“ – vgl. auch die Meldung der Uni Jena und eine Leseprobe (pdf; „3.5  Fazit: Erwerbslosigkeit als Wettkampf“)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.11.2013
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BGH zur Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 269/12 – aus der Pressemitteilung: „Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das unterhaltspflichtige Kind grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach dem Gesetz auch die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht. Dem dient auch die eigene Altersvorsorge,

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Seminar “Spannungsfelder zwischen Unterhalts-, Sozial- und Insolvenzrecht”

Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass die Seminareinladung zum Seminar am 10.09.2013 mit dem Titel “Spannungsfelder zwischen Unterhalts-, Sozial- und Insolvenzrecht” teilweise nicht aufrufbar war. Hier nun also neu und (hoffentlich) richtig: Seminareinladung – Es sind noch einige Plätze frei. Anmeldefrist bis 18.8.2013 verlängert.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.06.2014
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BGH: Unterhaltspflichten bei Hartz IV – und die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit

„Durch die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten bei einem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht sich dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht.“ – BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 – XII ZB 39/11 – siehe www.rechtslupe.de