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Bernd Eckhardt: SGB II – Die modifizierte Zuflusstheorie

Bernd Eckhardt – SGB II – DIE MODIFIZIERTE ZUFLUSSTHEORIE – Eine kritische Betrachtung der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II;  Beratungswissen für die Praxis – hier als pdf:

Anmerkung 12.1.2016: siehe neu!
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Bundessozialgericht_Zuflussprinzip-23.8.2015_Druck.pdf

„Die Anrechnung von Einkommen im existenzsichernden Sozialrecht des SGB II ist eine komplizierte Materie. Es geht um Abgrenzungsfragen: Unter welchen Umständen sind Einnahmen als Vermögen, wann als Einkommen  zu betrachten? Und: Wie ist mit Einnahmen zu verfahren, die zurückerstattet werden müssen oder die Nachzahlungen für vergangene Zeiträume darstellen? Sind Einnahmen auch Einkommen, wenn sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden können?
Im Gesetz findet sich  nichts Konkretes zu den vielfältigen Fragen. Um eine systematische und einheitliche Rechtsprechung zu erreichen, hat das Bundessozialgericht auf eine Systematik zurückgegriffen, die das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entwickelt hat. Das Bundessozialgericht spricht von der „modifizierten Zuflusstheorie“. Manchmal wird auch in Analogie zum Steuerrecht vom „Zuflussprinzip“ gesprochen. Aufgrund der vielfältigen Interpretationen und der komplexen rechtlichen Folgen scheint es mir mittlerweile gerechtfertigt, tatsächlich von einer „Theorie“ zu sprechen. Dieses wird in der nachfolgenden Darstellung deutlich.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 12.01.2016