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Bundestag: “Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden”

“Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_09/2012_413/02.html

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015