Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig: Sparkasse nimmt Revision vor dem Bundesgerichtshof zurück

Das iff weist in einer Meldung von 21.08.2012 darauf hin: “Verbraucher sind seit gestern auf der sicheren Seite, wenn sie Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge zurück verlangen. … Das Oberlandesgerichts Dresden hat in seinem Urteil vom 29. September 2011 (Az.: 8 U 562/11) – wie viele andere Landgerichte und Oberlandesgerichte auf die Initiative zahlreicher Verbraucherschutzorganisationen hin – entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge unzulässig sind. … Die beklagte Sparkasse hat ihre Revision jedoch gestern zurückgenommen und damit das für den 11. September 2012 erwartete Grundsatzurteil des BGH zu dieser Frage umgangen. … Die Frage, wann die Verjährungsfrist beginnt ist nicht unproblematisch (wird ausgeführt)….”

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48110

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Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

“Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 Euro für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 Euro verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind.

Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten.”

Quelle: http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 18.04.2016

Senatsantwort auf Kleine Anfrage “Professionalität in der Schuldnerberatung – auch mit der HAB?” liegt vor

Die Antwort des Senats auf die schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Tim Golke (DIE LINKE) vom 13.08.12 (Drucksache 20/4916) liegt nun vor. Siehe auch unsere PM vom 17.08.2012

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_4916.pdf

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“Gut zu wissen” – Vortragsreihe der ÖRA

“Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern von August bis Oktober 2012 an sieben Mittwochnachmittagen Vorträge vor allem aus dem Bereich Familienrecht an.”

Quelle: http://www.hamburg.de/basfi/pressemeldungen/nofl/3554450/2012-08-15-basfi-oera-veranstaltungsreihe.html

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Seminar: “Never work harder than the client” – Schuldnerberatung / Soziale Arbeit zwischen Engagement und Abgrenzung

Am Mittwoch, 17.10.2012, bieten wir wieder ein Methodenseminar mit Eva Lüffe-Leonhardt an: “Never work harder than the client”

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/seminar/

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Abgabe auf Darlehensverträge zur Finanzierung der Schuldnerberatung?

Nationale Armutskonferenz (nak): „Bundesweit fehlen 1600 Schuldnerberater – Stellvertretender nak-Sprecher Kurt Klose fordert eine Abgabe im Promille-Bereich auf alle Darlehensverträge für die bundesweit einheitliche Finanzierung der Schuldnerberatung. … Es sollten mindestens zwei vollbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte pro 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen…. Bei jedem Abschluss eines Darlehenvertrags in Deutschland sollten beide Vertragspartner künftig eine Abgabe im Promillebereich leisten …. Dieser für den Einzelnen minimale Beitrag solle in die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen fließen.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 23.07.2013

Grundsicherung für alte Menschen in Hamburg 2011

“Am Jahresende 2011 haben in Hamburg 19.730 Frauen und Männer im Alter von mehr als 64 Jahren Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung im Alter erhalten, das waren sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit hat sich der in den Vorjahren erkennbare Zuwachs fortgesetzt, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2006 ergibt sich eine Steigerung um 29 Prozent.”

Quelle: http://www.statistik-nord.de/publikationen/publikationen/presseinformationen/dokumentenansicht/grundsicherung-fuer-alte-menschen-in-hamburg-2011-1/

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“Schuldnerberatung der hamburger arbeit zukünftig ohne Schuldnerberater?” (pdf)

Der Hamburger Senat plant, die hamburger arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB) neu zu strukturieren. In diesem Zusammenhang warnt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG), dass dieses massiv zu Lasten der Qualität bei der Schuldner- und Insolvenzberatung geschehen soll.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/2012.08.17_PM_LAG_Schuldnerberatung_HAB.pdf

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Kleine Anfrage “Professionalität in der Schuldnerberatung – auch mit der HAB?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Tim Golke (DIE LINKE) vom 13.08.12 (Drucksache 20/4916):
“Am 12.06.2012 ist die Bürgerschaft mit der Drs.20/4451 über die geplante Restrukturierung und Sanierung der Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH (HAB) informiert worden. … 6. Welche personelle Besetzung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist ab dem 31.07.2013 geplant? … 9. Beabsichtigt der Senat vor diesem Hintergrund, den mit der HAB geschlossenen Vertrag zur Schuldnerberatung über den 31.07.2013 hinaus zu verlängern?”

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/drucksachen/20_4916.pdf

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OLG Schleswig zum P-Konto: Rückumwandlungsanspruch besteht

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen 2 U 10/11:
Die Klausel, nach der ein Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto nicht besteht, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Das Girokonto wird nur auf Verlangen des Kunden als Pfändungsschutzkonto geführt wird, um sein Existenzminimum zu schützen. Dieser Schutz soll ihm jedoch nicht aufgezwungen werden. Entfällt das Verlangen des Kunden, gelten die bisherigen Regelungen über den Girokontovertrag weiter. OLG Schleswig

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.05.2013