Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen

Das Landgericht Hamburg hat in zwei am 18.02.2011 verkündeten Berufungsurteilen (Az. 320 S 129/10 und 320 S 82/10) die Rechtsauffassung der Amtsgerichte Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Altona bestätigt, wonach eine vom Energieversorgungsunternehmen E.ON-Hanse verwendete Preisanpassungsklausel die Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Damit hat die Zivilkammer 20 des Landgerichts das auf diese Klausel gestützte Nachzahlungsverlangen des Energieversorgers gegenüber Kunden zurückgewiesen, die bereits im Jahre 2004 den Gaspreiserhöhungen widersprochen und danach nur gekürzte Beträge an E.ON-Hanse überwiesen hatten.

Quelle: http://justiz.hamburg.de/2796676/pressemeldung-2011-02-21.html

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