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BGH zur wiederholt unpünktlichen Mietzahlung als Kündigungsgrund

BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 – VIII ZR 364/04: Zur Frage, wann eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann. – BGB § 543 Abs. 1

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.10.2015