Eine wirksame Verlängerung der Befristung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass die Verlängerung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen.
Quelle: http://blog.juracity.de/2008-01-16/keine-wirksame-befristung-bei-geaenderten-arbeitsbedingungen.html
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