Nichtberücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Bemessung des Arbeitslosengelds verfassungswidrig?

Das SG Aachen hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 130 Abs.1 S.1 SGB III mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist, soweit der Bemessungszeitraum für das Arbeitslosengeld nicht die Zeiten des Mutterschutzes umfasst. Das SG hält die Vorschrift für verfassungswidrig, da der Gesetzgeber die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile aus dem zum Schutz von Mutter und Kind erlassenen Beschäftigungsverbot ausgleichen müsse. (SG Aachen 23.07.2007, S 21 AL 38/06)

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/arbeitsrecht_sozialrecht/news_7487.html

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import