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UVG-Handlungsleitfaden für die Bearbeiter*innen in den Unterhaltsvorschuss-Stellen zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Hier der Hinweis auf die Anfrage unter fragdenstaat.de/anfrage/handlungsleitfadens-zum-verbraucherinsolvenzverfahren/. Verlangt wurde die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: „Aktuelle Fassung des Handlungsleitfadens zum Verbraucherinsolvenzverfahren auf den unter dem Punkt 7.10.6. Insolvenz des barunterhaltspflichtigen Elternteils der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG-RL) in der ab 1. Januar 2023 geltenden Fassung verwiesen wird.“

Dem Antrag wurde stattgegeben. Das Ministerium schreibt dazu: „Er [der Leitfaden] wurde zuletzt 2021 aktualisiert. Es handelt sich dabei um einen Handlungsleitfaden für die Bearbeitung von Fällen im Insolvenzverfahren im Bund-Länder-Kreis. Die Handlungsempfehlungen wurden mit Unterstützung des Bundesamtes für Justiz erstellt. Es sind ausschließlich Handlungsempfehlungen für die Bearbeiter*innen in den Unterhaltsvorschuss-Stellen.“

Direkt zum Leitfaden.

Dank an die fragestellende Person und auch an Harald Thomé, der in seinem aktuellen Newsletter darauf hingewiesen und zuvor auch die in der Anfrage genannten Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes veröffentlicht hat.