Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!

Nationale Armutskonferenz (nak): Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!

Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.

Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.

Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Min- destmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).

Forderungen:

Der Staat muss der Verantwortung aus dem Grundgesetz nachkommen. Die Verschiebung auf andere gesellschaftliche Akteure ist zu unterlassen.

Lebensmittelausgaben und Tafeln sind keine Instrumente der Armutsbekämpfung. Die Tafeln sind keine Sozialleistungsträger, sondern dienen der Verhinderung von Lebensmittelver- schwendung. Deshalb sollten finanzielle Unterstützungen aus den Bundes- und Landeshaus- halten der Umwelt-/Klima-/oder Agrarministerien geleistet werden.

Für die Ermittlung eines angemessenen und realistischen Regelsatzes ist die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bedarfe zu verändern.

Ebenfalls ist über eine Gesetzesänderung, die gegebenenfalls notwendige unterjährige An- passung der Regelsätze an die Inflation sicherzustellen.

Um die Härten durch die Strom- und Lebensmittelpreise abzufangen, hat eine sofortige Erhö- hung des Regelsatzes in Höhe der Preissteigerung zu erfolgen.

Quelle – direkt zum Positionspapier