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Zum Rückzahlungsanspruch von Fitnessstudiobeiträgen nach coronabedingter Schließung des Studios

Update 30.5.2023: der BGH hat diese Entscheidung bestätigt; Urteil vom 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21; siehe PM des BGH

Vgl. ergänzend auch: Urteil des XII. Zivilsenats vom 19.4.2023 – XII ZR 24/22


Der vzbv weist auf Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021 (2 S 35/21) hin: Wenn ein Fitnessstudio aufgrund behördlicher Anordnung infolge einer Virus-Pandemie schließen muss, so können die Beiträge für den Zeitraum zurückgefordert werden, ohne dass der Vertrag sich um den Zeitraum der Studioschließung verlängert.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.05.2023