Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Gesetz soll am 01.01.2023 in Kraft treten. – Quelle und mehr
29. März 2021
Betreuung Gesetzgebung
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