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NRW und Hessen fordern Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren

Nordrhein-Westfalen und Saarland wollen bundesweit die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöhen lassen. Am 26. März 2021 stellten die beiden Länder dazu einen Gesetzesantrag im Bundesratsplenum vor – er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. – Quelle und mehr: Bundesrat und BR-Drucksache 218/21.