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iff-Überschuldungsreport 2026 mit dem Schwerpunkt Verbraucherkreditrichtline

Das iff hat heute den Überschuldungsreport 2026 veröffentlicht.

Krankheit und Arbeitslosigkeit bleiben die größten Risiken. Aber auch hohe Lebenserhaltungskosten belasten überschuldete Haushalte zusätzlich. Während der Anteil der Wohnkosten am Einkommen in der Gesamtbevölkerung im Jahr 2025 durchschnittlich 24 Prozent betrug, mussten Ratsuchende im selben Zeitraum im Mittel 38 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden. Die deutliche und anhaltende Differenz verdeutlicht die überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung der Ratsuchenden durch Wohnkosten. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an wohnpolitischen Maßnahmen, insbesondere an einer gezielten Weiterentwicklung von Zuschussregelungen und einer nachhaltigen Planung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bietet einen Überblick über die geplante Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie II, die zum 20. November in Kraft treten soll und ordnet diese verbraucherrechtlich ein. Die Richtlinie enthält weiterhin theoretische Grauzonen, die über die kommenden Monate und Jahre in ihrer tatsächlichen Umsetzung beobachtet und gegebenfalls angepasst werden müssen.

Siehe https://www.iff-hamburg.de/2026/09/18/ueberschuldungsreport-2026/

Übersicht zum Schwerpunkt:

4 SCHWERPUNKT: VERBRAUCHERKREDITRICHTLINE

4.1 Hintergrund

4.2 Wesentliche Neuerungen

4.2.1 Ausweitung des Anwendungsbereiches auf „Buy Now, Pay Later“-Kredite (§ 506 Abs. 1 BGB-neu)

4.2.2 Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a ff BGB-neu und § 18 KWG)

4.2.3 Nachsichtsmaßnahmen vor der Zwangsvollstreckung (§ 497a Abs. 2 BGB-neu)

4.2.4 Gesetzliche Wuchergrenzen (§ 492 Abs. 9 BGB-neu)

4.2.5 Textform in der Kreditvergabe (§ 492 Abs. 1 und 1a BGB-neu)

4.2.6 Widerruf von Kreditverträgen (§ 356b BGB-neu)

4.2.7 Transparenz von automatisierten Kreditwürdigkeitsprüfungen (§ 30 Abs. 6 BDSG-neu)

4.2.8 Verweispflichten an die Schuldnerberatung (§ 497a Abs. 1, §504a Abs. 2, §505a Abs. 1, BGB-neu)

4.2.9 Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG)

4.2.10 Neue Anforderungen an Wirtschaftsauskunfteien (§ 37a BDSG-neu)

4.3 Zwischenfazit

Siehe auch zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität