Kategorien
Uncategorized

BMF-Ent­wurf ei­nes ge­setz­li­chen Pro­vi­si­ons­de­ckels in der Restschuld­ver­si­che­rung

Das BMF wird in Kürze eine Gesetzesinitiative für eine Deckelung überhöhter Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung im Wege einer „Formulierungshilfe“ in das Bundeskabinett einbringen. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll exzessiven Provisionen im Bereich der Restschuldversicherung begegnet werden. Die Initiative sieht vor, diese Provisionen zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen auf maximal 2,5% der versicherten Darlehenssumme zu deckeln.

Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der darüber hinausgehend auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt; aus Sicht des BMF besteht aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden. – Quelle und mehr: BMF

Siehe auch

  • Meldung Süddeutsche Zeitung
  • BT-Drucksache 19/26485:
    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Restschuldversicherung und Provisionsdeckel