Kategorien
Uncategorized

Kabinett beschließt Reform des Mietspiegelrechts

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegten Regierungsentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Unser Vergleichsmietensystem ist das Aushängeschild des sozialen Mietrechts in Deutschland. Mietspiegel bilden den wichtigsten Bezugspunkt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie sind damit Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten. Gemeinsam mit dem Bundesbauministerium haben wir Regelungsvorschläge vorgelegt, um dieses wichtige Instrument zu stärken. Wir wollen Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festlegen und die Wirkung anerkannter Mietspiegel sichern. Zugleich sollen klare Anreize für Kommunen geschaffen werden, qualifizierte und einfache Mietspiegel zu erstellen und fortzuschreiben.“

Quelle und mehr: PM des BMJV