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Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts verkündet (BGBl. I Nr. 66, 3229).

Siehe die Darstellung des Bundesrats. Es ist davon auszugehen, dass davon auch die Inkassokosten beeinflusst werden, sprich: sich erhöhen. Vgl. § 4 Abs. 5 RDG-EG, auch wenn freilich die Gleichsetzung von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen sehr fragwürdig ist (vgl. dazu nur Stellungnahme Jäckle, Seite 121 des Wortprotokolls BT-Anhörung).

Daher hier eine Übersicht über die neuen gängigen Zahlen.