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Erinnerung: MAXDA-Geschädigte können Entschädigung beantragen

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erinnert – irritierenderweise ohne Nennung des Namens MAXDA – in einer PM vom 01.09.2020 an eine wichtige Frist (Titel der PM): „Frist für Anmeldung von Ansprüchen geschädigter Kunden eines Kreditvermittlungsunternehmens auf Entschädigung aus mehr als 27 Millionen Euro eingezogener Gelder läuft am 30.10.2020 um 24 Uhr ab.“

Worum geht es? test.de fasst wie folgt zusammen: „Der Kredit­vermittler Maxda (Werbe­slogan: „…auch ohne Schufa“) hat von 2010 bis 2017 von rund 157 000 Kunden insgesamt etwa 30 Millionen Euro zu Unrecht kassiert. Der Haupt­ver­antwort­liche ist per Strafbefehl rechts­kräftig wegen gewerbs­mäßigen Betrugs verurteilt. Gleich­zeitig zog das Amts­gericht Kaisers­lautern rund 30 Millionen Euro ein. Jetzt können Betroffene bei der Staats­anwalt­schaft ihre Entschädigung beantragen. test.de erklärt, wie das geht und was dabei zu beachten ist.“

Siehe auch unsere Meldung vom 7. Mai 2020: Strafbefehl und Einziehungsanordnung gegen MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH in Speyer

Im o.g. Beitrag von test.de wird eine Anleitung zur Beantragung der Entscheidung gegeben.