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97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert Stärkung der Schuldnerberatung: „Es müssen zeitnah neue Angebote geschaffen und finanziert werden“

Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat einstimmig beschlossen (TOP 5.22):

  1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass durch die Corona-Pandemie viele Privatpersonen unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese Menschen benötigen bei der Bewältigung ihrer Situation fachkompetente, kostenlose Unterstützung, um Überschuldung zu verhindern.
  2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die bereits vorhandene Infrastruktur im Bereich der Schuldnerberatung im Hinblick auf die zu erwartende wachsende Nachfrage gestärkt wird. Insbesondere für die Menschen, die keinen Rechtsanspruch auf Beratung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII haben, müssen zeitnah neue Angebote geschaffen und finanziert werden. Der Bund wird zudem gebeten, die entstehenden Kosten zu übernehmen.
  3. Hiervon unberührt bleibt der Beschluss „Stärkung der Schuldnerberatung“ der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz.