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Rückforderungen durch Jobcenter

Ein paar Zahlen: alleine im Jahr 2018 wurden 20,34 Mio. Hartz-IV-Bescheide durch die gemeinsamen Einrichtungen erlassen, hinzukommen noch die Bescheide der Optionskommunen (geschätzt nochmals 10 Mio.). Im Rechtskreis SGB II wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.883.472 Erstattungsbescheide erlassen. Dagegen wurde in 113.200 Fällen Widerspruch eingelegt, von diesen wurde in 45.300 den Widersprüchen vollständig oder teilweise stattgegeben. Alles weitere bitte in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage lesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912241.pdf (Hinweis aus Harald Thomés Newsletter vom 15.9.2019)