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AK InkassoWatch und BAG Schuldnerberatung nehmen Stellung zum Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht”

Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG SB) Stellung zum Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht” genommen. – Zur Stellungnahme.

Im Anschreiben vom 01.11.2019 an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) begrüßt der AK InkassoWatch ausdrücklich “die von der Bundesregierung bekundete und im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Ausdruck kommende Bereitschaft, sich der in der Praxis vorfindbaren Probleme des Inkassorechts anzunehmen und mit dem Ziel, einen „engeren Rahmen“ zur Begrenzung von Inkassokosten zu setzen, geeignete gesetzliche Regelungen zu schaffen”.

In der Stellungnahme heißt es dazu weiter “Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es nun, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die ein im Interesse aller Beteiligten liegendes faires Inkassokostenrecht gewährleisten. Da mit dem massenhaften Einzug von Forderungen nicht nur gewerbliche Inkassounternehmen, sondern in einem erheblichen Umfang auch Rechtsanwälte befasst sind, ist es schon aus verfassungsrechtlichen Aspekten geboten, beide Gruppen gleich zu behandeln.” “Die mit einem vom Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) forcierten sog. Code of Conduct (CoC) verbundenen Erwartungen, betrachtet der AK InkassoWatch dagegen mit äußerster Skepsis und Zurückhaltung. Unverbindliche und freiwillige Absichtserklärungen sind keinesfalls geeignet, die dringend benötigten gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.” – Quelle und mehr