Kategorien
Uncategorized

Praktischer Fall: erhält ein Gläubiger eine altes Vermögensverzeichnis ?

Ein Schuldner hat vor 6 Monaten die Vermögensauskunft abgegeben. Nun beaufragt ein anderer Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Was geschieht? Erhält dieser Gläubiger die alte Vermögensauskunft? Automatisch? Auf Antrag? Muss der Schuldner gar eine neue Vermögensauskunft abgeben?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag