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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (1)

In Ergänzung zu Bundeskabinett beschließt 9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ hier der Hinweis auf eine „erste Darstellung und Kommentierung von Bernd Eckhardt, zu finden als pdf unter sozialrecht-justament 1/2016.