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Umgang mit (Alltags-) Rassismus in der Beratungsarbeit + Interkulturelle Öffnung und Diversity Management in der Schuldnerberatung

In 2017 bietet die BAG-SB folgende Veranstaltungen in Kooperation mit uns in Hamburg an:

  • Fachkräfte-Workshop: Umgang mit (Alltags-) Rassismus in der Beratungsarbeit
    28. September 2017. Details
  • Fortbildung: Interkulturelle Öffnung und Diversity Management in der Schuldnerberatung – Eine Einführung
    29. September 2017, Details

Referentin ist jeweils Johanna Sigl, Pädagogin/Soziologin (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und freiberufliche Referentin (diversitysensible Bildungsarbeit)

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LSG Celle: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II- Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, so dass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben.

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ÖRA-Veranstaltung: „SGB II und XII – Welche Ansprüche habe ich?“

Rechtsanwältin Agathe Fenske informiert übermorgen, Mittwoch, 7.12.2016, um 17.00 Uhr in der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle), Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg über:

SGB II und XII – Welche Ansprüche habe ich?
Das Arbeitslosengeld II und Sozialleistungen nach dem SGB XII, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt,

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Statistisches Bundesamt zu bis 2014 beendete Insolvenz­verfahren: Gläubiger erhielten durch­schnittlich 2,6 % ihrer Forderungen zurück

„Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende des Jahres 2014 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,6 % ihrer Forderungen zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (282 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (10,9 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 10,6 Milliarden Euro.