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Erster armutspolitischer Hauptstadtkongress am 7. und 8. Juli in Berlin

Unter dem Motto „ZEIT ZU(M) HANDELN“ laden der Paritätische Gesamtverband, der DGB und über 20 weitere bundesweite zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände am 7. und 8. Juli 2016 erstmalig zu einem gemeinsamen Armutskongress nach Berlin ein. In Vorträgen, Fachforen und Workshops sollen Ursachen und Ausmaß von Armut in Deutschland analysiert, die Lebenslage von Betroffenen beleuchtet und Lösungsstrategien zur Armutsbekämpfung diskutiert werden.

Programm und Anmeldung unter: www.armutskongress.de

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Mietpreisbremse in Hamburg: Bilanz nach 365 Tagen

Aus der PM des Mieterverein zu Hamburg: „Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Hamburg die sogenannte Mietpreisbremse. Laut der dürfen die Wohnraummieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen allenfalls 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die vom Gesetzgeber zugelassenen Ausnahmen und die für Mieter komplizierte Rechtsverfolgung führen aber dazu, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse nicht beachten, weil es keine Sanktionen gibt.

„Den Hamburger Mieterhaushalten ist allein in den letzten zwölf Monaten ein Schaden von rund 20 Millionen Euro entstanden, weil viele Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren“, schätzt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg.“

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Statistisches Bundesamt: „Überschuldung häufig durch unplan­bare Änderungen der Lebens­umstände“

„Für fast jede fünfte Person (19 %), die im Jahr 2015 eine Beratung in einer der 1 400 deutschen Schuldnerberatungsstellen begonnen hatte, war der Verlust des Arbeitsplatzes der Hauptauslöser für die Überschuldungssituation. „Es fällt auf, dass in der Regel unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände als Hauptauslöser genannt werden, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Überschuldeten liegen“, sagte Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2015. Bei 15 % der Fälle führten gesundheitliche Probleme zu finanziellen Schwierigkeiten. Weitere 14 % der Schuldnerberatungen waren aufgrund der finanziellen Folgen einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder des Todes des Partners / der Partnerin nötig.

Überschuldung durch unangemessenes Konsumverhalten („unwirtschaftliche Haushaltsführung“) wurde hingegen lediglich in 11 % aller Fälle als Hauptgrund festgestellt.

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SG Mainz hält Leistungsausschlüsse für Auszubildene im SGB II für verfassungswidrig

Das Sozialgericht Mainz hat in einem Beschluss vom 18.04.2016 (Az. S 3 AS 149/16) dem Bundesverfassungsgericht den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II zur Überprüfung vorgelegt. Aus Sicht des Gerichts sei es dem Gesetzgeber verwehrt, die Gewährung jeglicher existenzsichernder Leistungen von solchen Handlungen der betroffenen Personen abhängig zu machen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Überprüfung oder der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit stehen, also z.B. dem Abbruch eines mit BaföG grundsätzlich förderungsfähigen Studiums.