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Mietpreisbremse in Hamburg: Bilanz nach 365 Tagen

Aus der PM des Mieterverein zu Hamburg: „Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Hamburg die sogenannte Mietpreisbremse. Laut der dürfen die Wohnraummieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen allenfalls 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die vom Gesetzgeber zugelassenen Ausnahmen und die für Mieter komplizierte Rechtsverfolgung führen aber dazu, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse nicht beachten, weil es keine Sanktionen gibt.

„Den Hamburger Mieterhaushalten ist allein in den letzten zwölf Monaten ein Schaden von rund 20 Millionen Euro entstanden, weil viele Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren“, schätzt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg.“