Kategorien
Uncategorized

Praktischer Fall: erhält ein Gläubiger eine altes Vermögensverzeichnis ?

Ein Schuldner hat vor 6 Monaten die Vermögensauskunft abgegeben. Nun beaufragt ein anderer Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Was geschieht? Erhält dieser Gläubiger die alte Vermögensauskunft? Automatisch? Auf Antrag? Muss der Schuldner gar eine neue Vermögensauskunft abgeben?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

Kategorien
Uncategorized

LG Berlin: Vermieter muss dem Mieter keine Hilfestellung in finanzieller Notlage geben

LG Berlin, Beschluss vom 22.01.2016 – 65 S 442/15 – daraus:

„Wenngleich sich der Beklagte (Anmerkung: Mieter) seit Sommer 2014 in einer besonderen persönlichen Belastungssituation befand, so vermag dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 04.02.2015 – VIII ZR 175/14 – Anmerkung: siehe BGH zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters) (…)

Aus dem Mietverhältnis folgt jedoch keine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter (…) Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher, insbesondere (auch) finanzieller Notlagen zu leisten, (…) . Diese Aufgabe liegt beim (Sozial-) Staat, deren Stellen in Anspruch zu nehmen, dem Mieter gegebenenfalls obliegt.“

Kategorien
Uncategorized

Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern – Qualitätsstandard

„Um eine effiziente und qualitätsorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern im Kontext der angestrebten Delegation der Insolvenzberatung auf die Kommunen zu gewährleisten, wurden für die Tätigkeit der wohlfahrtsverbandlichen und kommunalen Beratungsstellen nachfolgender Qualitätsstandard vereinbart.“

http://lag.schuldnerberatung-bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/2015-03-10_Qualit%C3%A4tastandards_Schuldner-_und_Insolvenzberatung_2016-03-01.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.09.2021
Kategorien
Uncategorized

Stromspar-Check: „Erfolgreiche Aktion gegen Energiearmut wird ausgeweitet“

„Das Beratungsangebot „Stromspar-Check“ von Caritas und Energie- und Klimaschutzagenturen reduziert Energiekosten und CO2-Emissionen. Nun gab Umweltministerin Barbara Hendricks den Startschuss für die Ausweitung des Projekts.“ – Quelle und mehr: www.caritas.de

Kategorien
Uncategorized

Europäische Kommission: „Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU“

„Ein angemessener Insolvenzrahmen ist wichtig für Investoren, Gläubiger und Schuldner. Das Fehlen eines harmonisierten Ansatzes bezüglich Insolvenzen (…) muss deshalb notwendigerweise auf EU-Ebene behandelt werden.

(…) Die Insolvenz-Empfehlung zielt darauf ab, Minimalstandards zu etablieren für (1) präventive Umstrukturierungsmaßnahmen, die es Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten ermöglichen, frühzeitig umzustrukturieren, um die Insolvenz zu vermeiden, und (2) Restschuldbefreiungszeiträume für redlich gescheiterte insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer, da Restschuldbefreiung einer der notwendigen Schritte für die Schaffung einer „zweiten Chance“ ist. Die Insolvenz-Empfehlung deutet darauf hin, dass ihre Grundprinzipien auch auf Verbraucherinsolvenzen angewendet werden können. (…) – Quelle und mehr: http://ec.europa.eu/justice

Kategorien
Uncategorized

Wolfgang Jäckle: „Unseriöses Inkasso und kein Ende“

Unter der Überschrift „Unseriöses Inkasso und kein Ende“ widmet sich RA Wolfgang Jäckle in der VuR 2/2016, Seite 60ff dem Thema. Den Beitrag gibt es nun online. Sehr juristisch, aber – oder deshalb – auch sehr lesenswert.

Kategorien
hamburg

BASFI Hamburg: Fachanweisung zu Leistungen für Bildung und Teilhabe

Fachanweisung zu § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und § 28 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB II (mehrtägige Schul- und Kitafahrten), § 28 Abs. 3 SGB II (Schulbedarf) und §§ 29 und 30 SGB II – Leistungen für Bildung und Teilhabe vom 01.04.2016 (Gz: SI 213/214/112.21-8-18) – siehe: www.hamburg.de/basfi/fa-sgbii-kap03-28/…

Kategorien
Uncategorized

Begrenzung der Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes

Schon lange angekündigt („Bundesagentur für Arbeit“ begrenzt die Darlehensaufrechnung auf 10 % des Regelsatzes vom 25.1.2016) ist es nun auch endlich in der Fachlichen Weisung eingearbeitet (Fassung vom 21.03.2016):

• Rz. 42a.13 Änderung der Rechtsauffassung: Die Aufrechnung mehrerer Darlehen ist auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt.

„Die Höhe der Tilgung beträgt 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes (§ 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II). Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf insgesamt 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Kategorien
Uncategorized

NRW-Justizminister: „Augen auf beim Software-Kauf“

„Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer:

Kategorien
Uncategorized

A-Info Nr. 175 (Februar 2016) nun auch online

In der Ausgabe informieren wir über die neuen Regeln beim Wohngeld, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten sind sowie über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Vermittlungsbudgets (SGB III). Angesichts der Flüchtlingsdebatte fragen wir in einem Musterflugblatt „Wer lebt hier eigentlich auf wessen Kosten?“ A-Info Nr. 175, Februar 2016 – Quelle: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (www.erwerbslos.de)