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Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Kosten eines Inkassounternehmens

Wolfgang Jäckle und Dieter Zimmermann haben ein „Prüfungsschema: Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Kosten eines Inkassounternehmens erstellt“. Vielen Dank dafür!

„Die Inkassounternehmen behaupten sehr häufig, das Bundesverfassungsgericht und/oder der Bundesgerichtshof hätten die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten anerkannt. Tatsächlich ist dies jedoch nur mit den folgenden Einschränkungen richtig: (…)“ zum ganzen Prüfungsschema

Siehe auch unsere Seite zu Inkassokosten

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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (6): heutige Bundestagsdebatte

165. Sitzung vom 15.04.2016 – TOP 20 Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung

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Wenn das Leben aus dem Ruder läuft – Gesetzliche Betreuer im Einsatz

An dieser Stelle der Hinweis auf den „37 Grad“-Bericht von Jana Lindner im ZDF.

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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (5): Gesetzentwurf Bundesregierung vom 6.4.2016

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf (18/8041) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II vorgelegt. Dabei werden nahezu alles Vorschläge des Bundesrates (siehe unsere Meldung vom 21.3.2016) abgelehnt. Siehe auch die heutige Bundestagsmeldung.

Zu allem: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=9.+SGB+II-ÄndG

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WDR-Berechnung zur gesetzlichen Rente: Fast jedem Zweiten droht Altersarmut

Siehe http://www.tagesschau.de/inland/altersarmut

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LG Baden-Baden: Versagung nach § 298 InsO löst keine Sperrfrist aus

LG Baden-Baden, Beschl. v. 10.12.2015 – 2 T 77/15:

„In § 287a Abs. 2 InsO ist nunmehr geregelt, bei welchen Fällen der Versagung der Restschuldbefreiung eine dreijährige Sperrfrist eintritt. Damit hat der Gesetzgeber die „Sperrfristrechtsprechung“ des BGH teilweise kodifiziert. Gleichzeitig hat er jedoch zum Ausdruck gebracht, dass in den übrigen Fällen der Versagung der Restschuldbefreiung keine Sperrfrist eintritt. Eine Versagung gem. § 298 InsO, welche in § 287a Abs. 2 InsO nicht aufgeführt ist, führt deswegen nicht zur Unzulässigkeit eines nachfolgenden erneuten Antrags auf Restschuldbefreiung.“

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Kipping (LINKE): „Sanktionspraxis bei Hartz IV in hohem Maße rechtswidrig“

„Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche (über 36%) und Klagen gegen Sanktion (fast 40 %) im Jahr 2015 zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung an dieser Praxis festhält. Eine Rechtsvereinfachung wäre es, sich von einer dermaßen rechtsanfälligen und bürokratischen Praxis zu verabschieden und die Sanktionen endlich abzuschaffen.

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BA Arbeit: „Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million“

„Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.

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Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätischer und Deutscher Kinderschutzbund ziehen kritisch Bilanz

„Das Bildungs- und Teilhabepaket sei fünf Jahre nach seiner Einführung als gescheitert anzusehen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband. Die Leistungen seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form nicht geeignet, Bildung und Teilhabe für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, so die ernüchternde gemeinsame Bilanz. Die Verbände werfen der Bundesregierung mangelndes politisches Interesse vor und fordern eine Totalreform im Sinne der Kinder“ – Quelle und mehr: PM Paritätischer – sowie 160407_Positionspapier_Bilanz-Teilhabepaket.pdf

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DGB fordert Aktionsprogramm: „Kinderarmut in Westdeutschland wächst weiter“

„Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 1,66 Millionen Kinder waren im vergangenen Jahr in Deutschland von Hartz IV abhängig. Während im Osten die Armutsquote auf hohem Niveau nahezu stagniert, nimmt sie Westdeutschland weiter zu – trotz starker Konjunktur und geringer Arbeitslosigkeit. Der DGB fordert jetzt ein Sonderprogramm gegen Kinderarmut.“ – Quelle und mehr: www.dgb.de