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Kündigung von Bausparverträgen

hib-Meldung: Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Nach Angaben der Fraktion kündigen Bausparkassen ihren Kunden selbst dann hochverzinsliche Verträge, wenn die vertraglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht sei. Die Auffassung der Bausparkassen, dass ihnen ein Kündigungsrecht zustehe, wenn das angebotene Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch genommen worden sei, sei umstritten, argumentiert die Fraktion, die von der Bundesregierung wissen will, ob sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit den Kündigungsfällen befasst habe. Die Bundesregierung soll auch mitteilen, ob die Vertragskündigungen durch die Bausparkassen zur Sicherung ihrer Insolvenz erfolgten. Außerdem wird nach geplanten Änderungen des Bausparkassengesetzes gefragt.