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Deutsche Anwaltauskunft: „Erbschaft kann auch nach Annahme angefochten werden“

Die Deutsche Anwaltauskunft weist auf OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2015 (AZ: 31 Wx 54/15) hin. Leitsätze:

  1. Die falsche Vorstellung eines Erben, eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung sei verjährt, betrifft die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich seines Bestandes an Aktiva und Passiva.
  2. Insoweit liegt ein Irrtum des Erben über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses vor, wenn nach Durchführung eines Zivilverfahrens feststeht, dass die Forderung entgegen der Vorstellung des Erben nicht verjährt ist, und sich der Nachlass nunmehr als überschuldet erweist.

Anschaulich dargestellt wird dies unter anwaltauskunft.de. Siehe auch www.wkdis.de.