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Nationale Armutskonferenz legt 2. Schattenbericht „10 Jahre Hartz IV“ vor.

„Zum zweiten Mal nach 2012 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen Schattenbericht zur Armut in Deutschland vorgelegt. Er trägt den Titel „Zehn Jahre Hartz IV – zehn verlorene Jahre“. [hier als pdf] Vor der Berliner Bundespressekonferenz betonte nak-Sprecher Dr. Frank Johannes Hensel, Armut sei „kein unglücklicher Zufall“. Er forderte mehr politische Entschiedenheit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland. „Wir dürfen keine weiteren Jahre mehr verlieren!“

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Deutsche Anwaltauskunft: „Erbschaft kann auch nach Annahme angefochten werden“

Die Deutsche Anwaltauskunft weist auf OLG München, Beschluss vom 28. Juli 2015 (AZ: 31 Wx 54/15) hin. Leitsätze:

  1. Die falsche Vorstellung eines Erben, eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung sei verjährt, betrifft die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich seines Bestandes an Aktiva und Passiva.
  2. Insoweit liegt ein Irrtum des Erben über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses vor, wenn nach Durchführung eines Zivilverfahrens feststeht, dass die Forderung entgegen der Vorstellung des Erben nicht verjährt ist, und sich der Nachlass nunmehr als überschuldet erweist.

Anschaulich dargestellt wird dies unter anwaltauskunft.de. Siehe auch www.wkdis.de.

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Schufa: „Jugendliche und junge Erwachsene achten auf ihr Geld“

„Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen der „Generation Y“ gehen verantwortungsvoll mit ihrem Geld um. Dies ist das Ergebnis einer TNS-Umfrage, in der die WirtschaftsWerkstatt, die Bildungsinitiative der SCHUFA Holding AG, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren zum Thema „Einkaufen und Verkaufen“ befragt hat. Demnach ist das regelmäßige Prüfen der Kontoauszüge für 65,4 Prozent der Jugendlichen selbstverständlich. Fast die Hälfte der Befragten plant Ausgaben lange im Voraus.“ – zur ganzen PM der Schufa

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LG Dessau-Roßlau weitet § 287a InsO aus

Das LG Dessau-Roßlau hat sich mit Beschluss vom 06.05.2015, Aktenzeichen 8 T 108/15 dem AG Hamburg 68c IK 3/15 (dazu: Meldung vom 13.5.2015) angeschlossen –  Leitsatz:

„Liegen ersichtliche, zweifelsfreie Restschuldbefreiungsversagungsgründe vor, sind diese bei der Eingangsentscheidung nach § 287a InsO zu berücksichtigen. Die Erlangbarkeit der Restschuldbefreiung ist dann abzulehnen.“

Das LG Dessau-Roßlau geht dabei noch über das Amtsgericht Hamburg hinaus.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.12.2015
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Sozialgericht Kassel hält Kautionsaufrechnung für rechtswidrig

„Das SG Kassel (v. 23.09.2015 – S 3 AS 174/15 ER – rechtskräftig) hat jetzt im Eilverfahren entschieden: Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II unterfallen nicht der Regelung des § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II. Die Aufrechnung von Kautionsdarlehen im SGB II – Leistungsbezug sind unzulässig.

Das SG Kassel begründet dies wie folgt:

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Entwicklung der BA Vorstandsbezüge im Verhältnis zu den Hartz IV – Regelsätzen

Die Regelsätze im ALG II (SGB II – Hartz IV) sind von 2005 bis 2014 um 13,3 Prozent gestiegen und werden von 2005 bis 2016 um lediglich 17,1 Prozent gestiegen sein. Im Gegensatz dazu sind die Bezüge des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands der BA sind von 2005 bis 2014 um 90,2 Prozent auf insgesamt „rund 871.000 Euro“ gestiegen.

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Übermorgen: „Armut in Hamburg und der Traum von Olympia“

Hier der Hinweis auf eine Veranstaltung der LINKE Hamburg: 15. Oktober 2015, 18:30 Uhr, Kollegiensaal Rathaus Altona: „Armut in Hamburg und der Traum von Olympia“

„Keine andere deutsche Großstadt ist sozial so gespalten wie Hamburg.

Innerhalb von zwei Jahren ist der Anteil der Armen von 14,7 % auf 16,9% gestiegen. Gleichzeitig ist nirgendwo in Deutschland die Millionärsdichte mit 18 MilliardärInnen und 42.000 MillionärInnen so hoch wie in Hamburg. Allein an Geldvermögen besitzen die Wohlhabenden der Stadt rund 210 Milliarden Euro. Der Gesamthaushalt der Stadt umfasst 12 Milliarden Euro.

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Bundesverfassungsgericht zur Pfändung des Auszahlungsanspruchs von schuldnerischem Guthaben auf Konto der Ehefrau

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Mai 2015, 1 BvR 163/15, zwei schuldnerfreundliche Entscheidungen des AG Winsen (24 C 1308/13) und des LG Lüneburg (5 S 48/14) aufgehoben.

Die strenge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte jede/r Schuldnerberater/in kennen. Die (hoffentlich ohnehin schon) dahingehende Beratung, dass die Nutzung von Konten Dritter zu vermeiden ist, erhält durch diese Entscheidung noch mehr Gewicht. Bleibt zu hoffen, dass das Recht auf ein Girokonto (→ vgl. Zahlungskontengesetz) wirklich bald kommt.

Sachverhalt:

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Bertelsmann Stiftung zum „Armutsrisiko im Alter“

„Der Anteil der über 65-Jährigen, die im Alter armutsgefährdet sind, nimmt in Deutschland zu. Während 2006 jeder zehnte Ältere von Altersarmut bedroht war, galt das 2013 schon für jeden siebten. Besonders häufig betroffen sind Frauen, Alleinstehende, Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund, wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Als armutsgefährdet gelten Menschen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) aller Haushalte beträgt.“ – Quelle und mehr

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Bundesrat will unseriöse Verkaufsveranstaltungen bekämpfen

„Der Bundesrat setzt sich für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten ein. Ziel seines am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurfs (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe) ist es, unseriöse Verkaufsveranstaltungen besser bekämpfen zu können.