Ab 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Gestern wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I Nr. 16, S. 710) . Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Siehe dazu auch den Auszug aus der Pfändungstabelle (pdf) und einen Excel-Rechner (xls)

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/ab-1-juli-2013-hoehere-pfaendungsfreigrenzen-fuer-arbeitseinkommen.html

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Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht: “Mobilfunkvertrag: 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift unzulässig”

OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2013 – 2 U 7/12.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.06.2017

OLG Frankfurt “15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig”

OLG Frankfurt/Main vom 23.01.2013 (17 U 54/12) – nicht rechtskräftig: Eine Bank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs nicht 15 Euro verlangen. Eine entsprechende Klausel im Preisverzeichnis der Commerzbank ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Quelle: http://www.vzbv.de/11188.htm

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LG Frankenthal “Keine Sperrfrist bei Restschuldbefreiung nur aufgrund fehlender Unterlagen”

Beschluss des LG Frankenthal vom 12.11.2012 (1 T 139/12): Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO löst keine Sperrfrist aus.
Hinweis: das ist allerdings strittig!, vgl.: Thread im Forum Schuldnerberatung

Quelle: http://www.vzbv.de/11370.htm

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LG Hannover “Unpfändbarkeit der Erschwerniszulage in der Wohlverhaltensphase”

Beschluss des LG Hannover vom 21.03.2012 (11 T 6/12): Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist eine unpfändbare Erschwerniszulage.

Quelle: http://www.vzbv.de/11261.htm

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Inso-Newsletter RAe Henning & Janlewing 3/13

Im aktuellen Newsletter von RA Henning & Janlewing gibt es u.a. interessante Hinweise zu § 295 II InsO.

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2013/henning201303.html

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Bundesrat: “Unbürokratischer Unterhaltsvorschuss”

“Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Es soll durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten können. Zudem erleichtert es zuständigen Stellen – zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen – den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner.”

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8538/DE/presse/pm/2013/064-2013.html?__nnn=true

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Bundestag zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe

“Zwölf Experten haben am Mittwochnachmittag mit dem Rechtsausschuss mögliche Änderungen im Rechtswesen diskutiert. … Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten. Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt werde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_139/02.html

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BGH zu den Auskunftsrechten des Treuhänders bei Selbständigen

BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 – IX ZB 165/11:
„a) In der Wohlverhaltensphase hat der selbständig tätige Schuldner auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, aus denen die ihm mögliche abhängige Tätigkeit bestimmt und das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen ermittelt werden kann, nicht jedoch Auskünfte über etwaige Gewinne aus seiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
b) Verlangt ein Gericht eine solche – nicht durch § 295 Abs.1 Nr. 3 InsO gedeckte – Auskunft, begründen die Nichterteilung der Auskunft, eine unvollständige oder verspätete Auskunft grundsätzlich keine Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder nach § 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO. „

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 28.08.2013

Süddeutsche: Bildungspaket – Schlechtes Zeugnis für von der Leyen

“Subventioniertes Mittagessen, zehn Euro für den Sportverein, bezahlte Nachhilfe: Mit Hilfe des Bildungspakets der Arbeitsministerin sollen bedürftige Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Doch eine Befragung in 130 Kommunen zeigt: Die Hilfen erreichen viele Bedürftige nicht. Der Wohlfahrtsverband bezeichnet die Maßnahmen als gescheitert.”

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/bildungspaket-schlechtes-zeugnis-fuer-von-der-leyen-1.1623775

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