OLG Frankfurt/Main vom 23.01.2013 (17 U 54/12) – nicht rechtskräftig: Eine Bank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs nicht 15 Euro verlangen. Eine entsprechende Klausel im Preisverzeichnis der Commerzbank ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Quelle: http://www.vzbv.de/11188.htm
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