Beschluss des LG Hannover vom 21.03.2012 (11 T 6/12): Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist eine unpfändbare Erschwerniszulage.
Quelle: http://www.vzbv.de/11261.htm
Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import
Beschluss des LG Hannover vom 21.03.2012 (11 T 6/12): Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist eine unpfändbare Erschwerniszulage.
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