LG Frankenthal “Keine Sperrfrist bei Restschuldbefreiung nur aufgrund fehlender Unterlagen”

Beschluss des LG Frankenthal vom 12.11.2012 (1 T 139/12): Die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO löst keine Sperrfrist aus.
Hinweis: das ist allerdings strittig!, vgl.: Thread im Forum Schuldnerberatung

Quelle: http://www.vzbv.de/11370.htm

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