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Insoreform: Synopse

Alexander Elbers (Der PARITÄTische NRW, Fachberatung Schuldnerberatung, Dortmund) hat eine Synopse zur Insoreform erstellt, die wir hier veröffentlichen dürfen. Vielen Dank dafür!

Synopse_VInsO_Reform_16052013 (pdf) Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Für Hinweise bei Fehlern wären wir dankbar.

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„Hartz IV – Klagen lohnt sich“

„Trotz Beschwörungen der Bundesagentur für Arbeit ebbt die Zahl der Widersprüche und Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten durch Arbeitslosengeld II Bezieher nicht ab. Dabei ist die Erfolgsquote für die Kläger noch immer überdurchschnittlich hoch. Beinahe jede zweite Klage wird vor den Sozial- und Landessozialgerichten teilweise oder vollständig stattgegeben. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium die Rate von 44 Prozent erfolgreicher Klagen. Nur jede zehnte Klage werde durch ein Gericht abgewiesen. 45 Prozent der Klagen werden beispielsweise durch Einigungen oder Einlenken ohne Urteil erfolgreich beendet. Widersprüche werden in 35 Prozent der Fällen seitens der Jobcenter bestätigt.“ Quelle

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Buchvorstellung mit Thomas Fricke: Wie viel Bank braucht der Mensch?

„Thomas Fricke fordert eine Rückkehr zur Finanzwelt früherer Zeiten, als Banken der Realwirtschaft dienten. Dem Atomausstieg sollte nun auch der Bankenausstieg folgen. Denn die Luftnummern des Finanzmarktkapitalismus haben gezeigt, wie Unternehmen und ganze Staaten in den Ruin getrieben werden. Weniger Bank ist daher mehr, weshalb die modernen Finanzprodukte auf den Prüfstand zu stellen sind.“ Thomas Fricke stellt sein Buch am 11. Juni 2013 in der ZBW Hamburg vor. Dr. Brigitte Preissl, Chefredakteurin des Wirtschaftsdienst, wird die Veranstaltung moderieren.

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Bundestagsdebatte „Recht auf ein Girokonto“ vom 19.04.2013

In der 235. Sitzung des Bundestages wurde unter Top 39 auch über das „Recht auf ein Girokonto“ debattiert. Die Debatte (42 Minuten) in der Bundestags-Mediathek nachzuschauen und / oder das Plenarprotokoll 17/235  (pdf) nachzulesen, ist durchaus interessant.

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Insoreform: Bundesrat befasst sich am 07.06.2013

Der Bundesrat wird sich auf seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 mit dem Beschluss des Bundestages zur Insorefom befassen. (TOP 22; BR-Drucksache 380/13). Die Insoreform ist ein sog. „Einspruchsgesetz„, heisst: der Bundesrat kann das Inkrafttreten letztlich nicht verhindern, sondern nur verzögern. Gegebenenfalls muss der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates noch einmal überstimmen vgl. Art 77 Grundgesetz.

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aus dem Bundestag: „Inkassofirmen sollen effizienter beaufsichtigt werden“

Die Kontrolle von Inkassofirmen müsse intensiviert werden, um windige Betriebe und unseriöse Geschäftspraktiken besser in den Griff zu bekommen und so überzogenen Kostenbelastungen von Bürgern entgegenzuwirken, bei denen Schulden eingetrieben werden. Diese Forderung erhoben übereinstimmend Vertreter der Wirtschaft und der Verbraucherverbände am Mittwochabend bei einer Anhörung des Rechtsausschusses.

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BGH: „Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen“

BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 –XII ZB 192/11: Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen. – zur Pressemitteilung

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LSG NRW: „Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen“

„Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat das Jobcenter Münster verurteilt, einem Leistungsbezieher vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden in Höhe von rd. 3.000 EUR zu bewilligen (Beschluss vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER).

Zwar hatte das Jobcenter dem klagenden „Hartz IV“-Empfänger schon Abschläge für die Gasheizung gezahlt. Dieser hatte die Zahlungen aber nur teilweise an die Stadtwerke weitergeleitet und war auch mit den Abschlägen für Strom in Rückstand geraten. Dadurch hatten sich erhebliche Schulden bei den Stadtwerken für den Energieverbrauch angehäuft. Trotz seiner eigenen Pflichtverletzungen hat das LSG das Jobcenter zur Übernahme dieser Schulden verpflichtet.“ – zur Pressemitteilung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.11.2013
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Im Bundestag notiert: Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung

Aus dem Bundestag: „Auch die Bundesregierung will die Säumniszuschläge für Beitragsschuldner in der gesetzlichen Krankenversicherung senken und einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung einführen. Ihr dazu vorgelegter Gesetzentwurf (17/13402) entspricht dem der Koalitionsfraktionen (17/13079).“ – siehe auch unsere Meldung vom 15.05.2013.

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Süddeutsche „Sprachleitfaden für Jobcenter-Mitarbeiter“

„Sie sollen „bitte“ schreiben. Und „leider“, falls ein Antrag abgelehnt wird. Mit einem Sprachleitfaden will die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern das Amtsdeutsch abgewöhnen. Ein Wort wird Jobcenter-Beratern aber auch weiterhin nicht über die Lippe kommen.“ – zum SZ-Bericht.