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LSG NRW: „Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen“

„Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat das Jobcenter Münster verurteilt, einem Leistungsbezieher vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden in Höhe von rd. 3.000 EUR zu bewilligen (Beschluss vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER).

Zwar hatte das Jobcenter dem klagenden „Hartz IV“-Empfänger schon Abschläge für die Gasheizung gezahlt. Dieser hatte die Zahlungen aber nur teilweise an die Stadtwerke weitergeleitet und war auch mit den Abschlägen für Strom in Rückstand geraten. Dadurch hatten sich erhebliche Schulden bei den Stadtwerken für den Energieverbrauch angehäuft. Trotz seiner eigenen Pflichtverletzungen hat das LSG das Jobcenter zur Übernahme dieser Schulden verpflichtet.“ – zur Pressemitteilung

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.11.2013