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„Hartz IV – Klagen lohnt sich“

„Trotz Beschwörungen der Bundesagentur für Arbeit ebbt die Zahl der Widersprüche und Hartz IV Klagen vor den Sozialgerichten durch Arbeitslosengeld II Bezieher nicht ab. Dabei ist die Erfolgsquote für die Kläger noch immer überdurchschnittlich hoch. Beinahe jede zweite Klage wird vor den Sozial- und Landessozialgerichten teilweise oder vollständig stattgegeben. Auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium die Rate von 44 Prozent erfolgreicher Klagen. Nur jede zehnte Klage werde durch ein Gericht abgewiesen. 45 Prozent der Klagen werden beispielsweise durch Einigungen oder Einlenken ohne Urteil erfolgreich beendet. Widersprüche werden in 35 Prozent der Fällen seitens der Jobcenter bestätigt.“ Quelle