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Insoreform: Bundesrat befasst sich am 07.06.2013

Der Bundesrat wird sich auf seiner 910. Sitzung am 07.06.2013 mit dem Beschluss des Bundestages zur Insorefom befassen. (TOP 22; BR-Drucksache 380/13). Die Insoreform ist ein sog. „Einspruchsgesetz„, heisst: der Bundesrat kann das Inkrafttreten letztlich nicht verhindern, sondern nur verzögern. Gegebenenfalls muss der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates noch einmal überstimmen vgl. Art 77 Grundgesetz.